01/2020 #GwG Verkündung

GwG – Verkündung der Verordnung zu den meldepflichtigen Sachverhalten im Immobilienbereich erfolgte am 01.09.2020 (tritt am 01.10.2020 in Kraft)

Wieder gibt es Neuerungen im Bereich des GwG:

Die Verordnung zu den nach dem GwG meldepflichtigen Sachverhalten im Immobilienbereich vom 20.08.2020 wurde im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020, Teil I Nr. 40, ausgegeben am 31.08.2020, veröffentlicht.

Hiernach wurden sämtliche Notarinnen und Notare verpflichtet Sachverhalte aus dem Bereich des Immobilienrechts an die FIU zu melden. Die Büros haben mit der ab dem 01.10.2020 in Kraft tretenden Verordnung weitere Meldepflichten zu beachten.

Die BNotK sieht sich derzeit in der Pflicht, die Notarbüros bei der Umsetzung der nun geltenden Vorschriften aktiv zu unterstützen. Es werden angeboten:

  1. ein kostenfreies GwG-Tool;
  2. vor dem Inkrafttreten wird die BNotK noch aktualisierte Auslegungs- und Anwendungshinweise bereitstellen ;
  3. über das DAI werden ab 08.10.2020 Schulungen (auch online) angeboten.

Die Bereitstellung zu vorstehend Ziff. 2 wird wohl ähnlich der Anfang des Jahres übermittelten Bögen in elektronischer Form erfolgen.

Diese Verordnung wird zu einem erheblichen Mehraufwand in den Notarbüros führen, dies ist der BNotK bewusst, jedoch war der politische und öffentliche Druck nach Aussage der BNotK zu groß, so dass die Erweiterung der Meldepflichten nicht vermeidbar waren. Die Bedeutung der notariellen Mitwirkung bei Grundstücksgeschäften soll hier gestärkt werden.

Bitte informieren Sie sich genau, um einer anstehenden Prüfung gerecht zu werden.

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Insbesondere bei der Einwahl via Telefon kann dies einen Moment länger dauern.

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