Änderungen im GwG ab 01.04.2023

Der 01.04.2023 ist vorbei und mit ihm sind einige Änderungen in Kraft getreten im Bereich des GwG.

Was ist jetzt zu beachten?

Kaufpreiszahlungen sind ausnahmslos per Eingangsbeleg durch den Verkäufer nachzuweisen. Schaut das Video an, hier werden grundlegenden Dinge erklärt.

Insbesondere die aktuellen Informationen der BNotK per 21.03.2023 sind zu beachten:

Zum einen sind ab dem 1. April 2023 nach § 23a Abs. 1, § 59 Abs. 10 GwG Unstimmigkeitsmeldungen wegen des Fehlens einer Eintragung im Transparenzregister abzugeben, wenn gleichzeitig die Voraussetzungen für eine Meldung an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen vorliegen. Zum anderen ist auf die Einhaltung des Barzahlungsverbotes für Rechtsgeschäfte zu achten, die ab dem 1. April 2023 abgeschlossen werden. Die Verordnung zu den nach dem Geldwäschegesetz meldepflichtigen Sachverhalten im Immobilienbereich (GwGMeldV-Immobilien) wurde aber bislang noch nicht um mit dem Barzahlungsverbot korrespondierende Meldetatbestände erweitert. Bei Verstößen gegen das Barzahlungsverbot oder gegen die Nachweispflicht darf daher aufgrund der Verschwiegenheitspflicht für den Verstoß als solchen vorerst keine Meldung an die FIU abgeben werden.

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Hinweise zur Nutzung von Zoom

Bitte richten Sie sich zeitlich so ein, dass Sie sich einige Minuten vor dem Start des Video-Calls / Videomeetings bereits im meeting-Raum befinden. Dies ist im eigenen Interesse wichtig, um eventuelle technische Probleme frühzeitig lösen zu können.

Insbesondere bei der Einwahl via Telefon kann dies einen Moment länger dauern.

So funktioniert es:

Nach erfolgter Buchung erhalten Sie eine Bestätigung zur Buchung und die Rechnung zu Ihrer Buchung im PDF-Format.
Pünktlich zum Webinar-Termin erhalten Sie die Zugangsdaten an die von Ihnen angegebenen E-Mail Adresse.
Bitte richten Sie sich zeitlich so ein, dass Sie sich einige Minuten vor dem Start des Online-Webinars bereits im Meeting-Raum befinden. Dies ist im eigenen Interesse wichtig, um eventuelle technische Probleme frühzeitig lösen zu können. Insbesondere bei der Einwahl via Telefon erfordert dies einen Moment länger.

Während des Webinars sind alle Teilnehmer stumm geschaltet, Sie hören und sehen lediglich den Referenten nebst seiner Präsentation. Unter Nutzung der Chatfunktion können Sie gerne während des Webinars Fragen stellen oder Anmerkungen anbringen. Sie sehen hierbei auch im Chatbereich die Fragen und Anmerkungen anderer Teilnehmer und haben hierdurch eine interaktive Teilnahmemöglichkeit.
Technische Voraussetzungen

Es sind keine besonderen technischen Voraussetzungen erforderlich. Sie benötigen:

  • PC oder Laptop mit einem aktuellen Browser
  • stabile Internetverbindung
  • Headset, Kopfhörer und/oder Lautsprecher – Teilnahme via Telefon ist auch möglich

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