Grundschulden und andere Grundpfandrechte

Häufig ist für ein Objekt, wenn es gekauft werden soll, nicht das Geld vorhanden, sodass dieses Geld über eine Bank oder auch über einen anderen Gläubiger finanziert wird. Dies betrifft den Kauf von Immobilien, große Transaktionen im Gesellschaftsrecht und insbesondere die Sanierung von Bestandsimmobilien. Es gibt somit Gläubiger und Schuldner, die auf beiden Seiten natürliche und auch jur. Personen sein können. Gläubiger müssen nicht zwangsläufig Banken sein. Immer häufiger sind dies Privatpersonen, so z.B. Eltern geben Kindern Geld und möchten abgesichert werden.

Zur Absicherung eines Gläubigers wird i.d.R. eine Immobilie belastet, um diese später bei Nichtzahlung des Kredites für den Gläubiger verwerten zu können. Ein Standardbeurkundungsgeschäft ist in diesen Fällen die Grundschuldbestellung, welche es mit und ohne Zwangsvollstreckungsunterwerfung gibt. Ferner wird unterschieden zwischen einem Buch- und Briefrecht.

Neben den Grundschulden als Pfandrecht gibt es jedoch auch noch die Hypothek und die Rentenschuld, welche kaum mehr Verwendung finden, da diese Pfandrechte nicht unbedingt einen großen Handlungsspielraum geben.

Diese Folge beschäftigt sich mit der Grundschuld (§§ 11191 BGB) an sich. Ein Webinar, welches Du unter Webinar Grundschuld aufrufen und erwerben kannst, gibt Dir umfassende und weitere Informationen, die in dieser Youtube-Folge nicht angeschnitten werden. Ein Handout und den Foliensatz kannst Du beim Erwerb des Webinars auch downloaden und den Stream anschauen, wann und wo Du möchtest.

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