Die Anmeldung von Anschriftenänderungen gehören zum Tagesgeschäft im Notariat. Entweder sind sie isoliert, also ohne weiteres Beurkundungsverfahren, anzumelden oder im Rahmen von einem Beurkundungsverfahren ist aufgefallen, dass noch die Anschriftenänderung gegenüber dem Amtsgericht per Anmeldung vorzunehmen ist. Wie auch ein Notar in Eigenurkunde die Anmeldung vornehmen kann gem. § 378 FamFG und warum diese Anmeldungen eiligst bearbeitet werden sollten, erfährst Du in diesem Video.
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