Im Gegensatz zur konkreten bzw. besonderen Vertretungsregelung bezeichnet die allgemeine Vertretungsregelung die Vertretung, die für ein zu vertretenes Organ festgelegte Vertretung, festgelegt in der Satzung oder durch das Gesetz. Sie kann für die Vertreter konkretisiert werden, siehe dann „konkrete Vertretungsregelung“.