Liste derer, die Mitglieder des Aufsichtsrates sind. Anzugeben sind die persönlichen Daten der Personen (Vor-/Zuname, Geburtsdatum, Wohnort). Die Liste ist bei der Erstanmeldung einer AG einzureichen; bei jeglichen Veränderungen zum Inhalt der Liste, d.h. in den Personen der Aufsichtsratsmitglieder, hat der Vorstand eine neue Liste zu erstellen und diese zum Handelsregister einzureichen.
- §§ 37 Abs. 4, Nr. 3a, 106 AktG