Vollmacht des Eigentümers (Verkäufers) im Kaufvertrag zugunsten des Käufers bzw. Erwerbers den Kaufgegenstand bereits vor Eigentumsumschreibung zu belasten, sofern der Kaufpreis finanziert wird.
Anträge beim Grundbuchamt kann nur der Eigentümer stellen; ohne Vorbelastungsvollmacht könnte der Käufer das Grundpfandrecht nicht in das Grundbuch eintragen lassen.