Im Gesellschaftsrecht abzuschließender Vertrag zwischen Gesellschafter und Gesellschaft von Vermögen oder Wirtschaftsgütern eines Gesellschafters in die Gesellschaft gegen Gewährung von Anteilen; z.B. bei Sachgründung, Sachkapitalerhöhung. Die Werthaltigkeit der einzubringenden Vermögenswerte ist mittels Werthaltigkeitsbescheinigung zu belegen.