Ein durch die EU-Erbrechtsverordnung eingeführtes Nachweisdokument, welches den Erben im Falle der Abwicklung eines grenzüberschreitenden Erbfalls innerhalb der EU (mit Ausnahme von Großbritannien, Irland und Dänemark) erleichtern soll. Erben, Vermächtnisnehmer sowie Testamentsvollstrecker sollen mittels dieses Dokumentes Ihre Befugnisse ausüben dürfen.
•Art. 62 ff. EU-ErbVO