Liste derer, die Gesellschafter der GmbH sind. Anzugeben sind die persönlichen Daten der Personen (Vor-/Zuname, Geburtsdatum, Wohnort) bei jur. Personen die Firma, das Handelsregister und die zugehörige Registernummer sowie der Ort des Sitzes. Die Liste ist bei der Erstanmeldung einer GmbH einzureichen; bei jeglichen Veränderungen zum Inhalt der Liste, d.h. in den Personen der Gesellschafter, hat der Geschäftsführer eine neue Liste zu erstellen und diese zum Handelsregister einzureichen. Hat der Notar an Veränderungen in der Gesellschafterstellung mitgewirkt, ist von ihm die Liste zu fertigen und gem. § 40 Abs. 2 GmbHG zu bescheinigen.
•§§ 8 Abs. 1 Nr. 3, 40 GmbHG