Eine nicht mehr unternehmerisch tätige GmbH, nur noch als eingetragene GmbH im Handelsregister existent.
Auch Vorratsgesellschaften sind i.d.R. Mantel-Gesellschaften. Hierbei kann es sich um eine GmbH, AG und GmbH & Co. KG handeln. Sie werden zum Zwecke der Weiterveräußerung gegründet und entfalten zu keinem Zeitpunkt eine unternehmerische Tätigkeit. Bei der Anmeldung sind hier besondere Klauseln zu berücksichtigen, die wirtschaftliche Neugründung offenzulegen.