Beschlossene bzw. festgestellte Rechtsverhältnisse werden durch Eintragung im Handelsregister begründet. Die Rechtswirkung entsteht mit Eintragung im Handelsregister; z.B. GmbH-Gründung, Eintragung eines Vereins, Satzungsänderungen GmbH.
•§§ 2 HGB
•§§ 11 Abs. 1, 54 Abs. 3 GmbHG