Erklärung des Gläubigers oder Berechtigten, wonach ein Teil des Pfandbesitzes aus der Haftung entlassen wird; die pfandfreie Abschreibung wird bewilligt und die Löschung des freigegebenen Anteils kann erfolgen. Wir bei Teilflächenverkäufen häufig benötigt.
•§§ 1175 Abs. 1 S. 2 BGB s.a. § 1192 Abs. 1 BGB
•§§ 13, 19, 29 GBO