Wenn Eintragungen im Handelsregister nicht erfolgen dürfen seitens des Gesetzes, sofern bestimmte Voraussetzungen nicht erfüllt sind; z.B. Stammkapitaländerung erst nach erfolgter Euro-Umstellung. Diese Regelungen gelten bei der GmbH ebenso wie bei der AG.
•§§ 1 Abs. 1 S. 4 EGGmbHG
•§ 1 Abs. 2 EGAktG



