Vereinbarung von Ehegatten im Falle einer Scheidungsabsicht zur Regelung von Rechtsbeziehungen, um diese gegebenenfalls im Scheidungsverfahren nicht verhandeln zu müssen. Diese Vereinbarungen werden häufig bereits vollständig vorformuliert von Anwälten zur Verfügung gestellt, die mit dem Scheidungsverfahren betreut sind.