Die Sicherungsabrede beinhaltet den Zweck der Grundschuldbestellung, sowie hinsichtlich welcher Verbindlichkeiten und wann der Gläubiger aus der bestellten Grundschuld vorgehen darf. Die Sicherungsabrede wird auch Zweckerklärung, Sicherungszweckerklärung, Zweckbestimmungserklärung genannt. Häufig ist im Kaufvertrag bei der Belastungsvollmacht bereits geregelt, ob und welche Bestimmungen in die zu bestellende Grundschuld zur Sicherungsabrede aufgenommen werden sollen.