Eingetragene Handelsgesellschaf, z.B. GmbH, AG oder GmbH & Co. KG. Sie werden zum Zwecke der Weiterveräußerung der Geschäftsanteile an einen Dritten gegründet und entfalten zu keinem Zeitpunkt eine unternehmerische Tätigkeit. Bei der Anmeldung sind hier besondere Klauseln zu berücksichtigen, die wirtschaftliche Neugründung offenzulegen.