Schriftliche Erklärung zur Übernahme von Aktien bei Kapitalerhöhung einer AG. Mit dem Zeichnungsschein verpflichtet sich der Erwerber zum Erwerb und zur Bezahlung des auf dem Zeichnungsschein angegebenen Kurses zu den vorgesehenen Bedingungen (Zeichnungsbedingungen). Bei Kapitalerhöhungen einer AG gegen Einlagen ist ein Zeichnungsschein gemäß § 185 AktG erforderlich.
•§ 185 AktG