Von der BNotK geführtes Register zur Aufnahme von Vorsorgevollmachten, um z.B. die Bestellung eines gerichtlichen Betreuers zu vermeiden. Das ZVR kann auch von Institutionen wie z.B. Krankenhäusern, eingesehen werden.
Das ZVR kann über das XNP-Modul „XNotar 4.0“ direkt ohne nochmaligen Login per Single-Sign-on erreicht werden.
•§§ 78 Abs. 2 Nr. 1, 78a BNotO