Meist selbständige Niederlassung eines inländischen Handelsunternehmens als Teil des Hauptunternehmens mit eigenen Räumlichkeiten, jedoch keiner eigenen Rechtspersönlichkeit; auch möglich: Zweigniederlassungen von ausländischen Handelsunternehmen in Deutschland.
•§§ 13, 13d – 13g HGB
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