Online-Beurkundung GmbH-Gründung, Verwalternachweis – Corona

GmbH-Gründung online / Verwalternachweis wegen Corona länger gültig / Notarfachprüfungen

Die online-Beurkundung kommt – bereiten Sie sich schon jetzt vor

Zunächst wird wohl die online-Beurkundung für die GmbH-Gründung umgesetzt und ermöglicht werden. Jedem Büro sei bereits die Empfehlung auf den Weg gegeben, sich rechtzeitig mit entsprechender Technik auszurüsten, um diese Schritte gehen zu können.

Geplante Ziele sind:

  • Abgabe von Willenserklärungen mittels Videokommunikation
  • Bekanntmachungen via online-Eintragung ohne gesonderte Veröffentlichung
  • Kostenfreier Abruf von Registerinformationen
  • Mehr Informationen zu Zweigniederlassungen
  • Grenzüberschreitender Austausch zu disqualifizierten Geschäftsführern

Hierzu liegt der Regierungsentwurf vom 10.02.2021 für das DiRUG (Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie) vor. Als PDF-Datei hier abzurufen: https://www.bmjv.de › Dokumente › RefE_DiRUG. Eventuell ausschlaggebend für eine geplante kostenfreie Abrufmöglichkeit des Handelsregisters ist auch die Umwandlung des Transparenzregisters in ein Vollregister.

Verwalternachweis wegen Corona länger gültig

Achtung, es lohnt sich hin und wieder einen Blick in das COVFAbG (Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht) zu werfen. Gem. Artikel 2 § 6 i.V.m. Artikel 6 Abs. 2 dieses Gesetzes gilt eine abgelaufene Verwalterbestellung, die zum Grundbuch hinterlegt ist, über den 31.12.2020 hinaus.

Notarielle Fachprüfungen – manchmal läuft es nicht ganz so

Dass Notaranwärter Prüfungen ablegen müssen, damit Sie die Zulassung erhalten, ist nicht neu. Allerdings gilt es auch bei den Prüfungen häufig mehr, als nur Alltagssituationen zu erkennen, so dass es hier ein recht interessantes Urteil des BGH gibt (BGH Beschluss v. 16.11.2020 – Notz (Brfg) 5/20) https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/list.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2020&Seite=13 .

Ihre Redaktion von NotarHub

Newsletter Nr. 3/2021 vom 31.03.2021

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Hinweise zur Nutzung von Zoom

Bitte richten Sie sich zeitlich so ein, dass Sie sich einige Minuten vor dem Start des Video-Calls / Videomeetings bereits im meeting-Raum befinden. Dies ist im eigenen Interesse wichtig, um eventuelle technische Probleme frühzeitig lösen zu können.

Insbesondere bei der Einwahl via Telefon kann dies einen Moment länger dauern.

So funktioniert es:

Nach erfolgter Buchung erhalten Sie eine Bestätigung zur Buchung und die Rechnung zu Ihrer Buchung im PDF Format an die bei der Buchung verwendete E-Mail-Adresse. Die Rechnung ist zusätzlich in Ihrem Nutzuer-Konto hinterlegt und somit jederzeit abrufbar. Die Zugangsdaten zum Webinar sind in Ihrem Nutzerkonto hinterlegt, so dass Sie sich bequem von jedem Ort einloggen können. Den Einwahl-Link erhalten Sie auch noch einmal mit der Erinnerung zum Webinar.

Bitte richten Sie sich zeitlich so ein, dass Sie sich einige Minuten vor dem Start des Online-Webinars bereits im meeting-Raum befinden. Dies ist im eigenen Interesse wichtig, um eventuelle technische Probleme frühzeitig lösen zu können. Insbesondere bei der Einwahl via Telefon erfordert dies einen Moment länger.

Hören und Sehen

Gerne können Sie Ihre Audio- und Videoqualität vor dem Webinar selbständig testen. Dies erfolgt durch Anwahl des Buttons:

So können Sie auch sicherstellen, dass Sie zum Hören den korrekten Audioausgang gewählt haben, falls Sie die Lautsprecher gewechselt haben sollten (z.B. vom Headset zu einem Raum-Lautsprecher).

Während des Webinars sind alle Teilnehmer stumm geschaltet, Sie hören und sehen lediglich den Referenten nebst seiner Präsentation. Die Darstellung der Präsentation nebst dem Referenten bestimmt jeder Teilnehmer selbst anhand des von ihm genutzten Bildschirms.

Eine Webcam ist für die Teilnahme nicht erforderlich.

Fragenstellung

Ihre Fragen können Sie jederzeit stellen. Dies ist unter Nutzung der Funktion F&A (Fragen und Antworten) möglich. Öffnen Sie sich bestenfalls dieses Fenster bereits an Ihrem PC zum Webinarbeginn. Ihre Fragen sehen die anderen Teilnehmer nicht, da diese online-beantwortet werden.

Technische Voraussetzungen

Es sind keine besonderen technischen Voraussetzungen erforderlich. Sie benötigen:

  • PC oder Laptop mit einem aktuellen Browser
  • stabile Internetverbindung
  • Headset, Kopfhörer und/oder Lautsprecher – Teilnahme via Telefon ist auch möglich

Bereits vor Teilnahme können Sie die Funktionalität Ihrer Geräte testen (s. hierzu auch den oberen Abschnitt). Parallel können Sie hierfür auch die Seite von ZOOM: Funktionstest ZOOM  nutzen und können sich auch direkt auf der ZOOM-Seite zum Beitritt und Ablauf des meetings informieren unter Teilnahme am ZOOM-meeting

Die Nutzungsbedingungen von Zoom finden Sie zum Nachlesen hier: https://zoom.us/de-de/terms.html.html

Die Datenschutzbestimmungen finden Sie hier: https://zoom.us/de-de/privacy.html

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