UA-GebS & NotViKo-GebS – Durch die Bereitstellung des UVZ in XNP entstehen selbstverständlich Gebühren, denn der Aufwand für den Betrieb des Portals muss gezahlt werden. Hierfür haben Notarinnen und Notare zum Einen eine Gebühr an die Notarnet GmbH zu entrichten, aber es fallen zudem auch Gebühren und/oder Auslagen an, die an die Beteiligten weiterzugeben sind. … Weiterlesen …

(… immer wieder § 44 b BeurkG ) Was ist eigentlich eine Nachtragsurkunde? Häufig werden Vermerke gem. § 44a oder auch § 44b BeurkG in einem wilden Mix erstellt und mit Urkunden verbunden, die nicht notwendig sind, da es sich hier um eine Vorschrift handelt, die zur Korrektur von Fehlern gedacht ist. Nachtragsurkunden bereiten vielen … Weiterlesen …

(Neuanmeldung zum Gesellschaftsregister) Seit 01.01.2024 gehören Anmeldungen zum Gesellschaftsregister fast zum Tagesgeschäft im Notariatswesen. Nun ist dem einen oder anderen jedoch nicht ganz bewußt, wie diese Anmeldung abzurechnen ist. Anhand einer Neugründung, also der neuen Anmeldung einer GbR zum Gesellschaftsregister wird dies erklärt. Eventuelle Nebentätigkeiten, wie z.B. die Eintragung zum Transparenzregister als neue Rechtseinheit, erfasst. … Weiterlesen …

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Hinweise zur Nutzung von Zoom

Bitte richten Sie sich zeitlich so ein, dass Sie sich einige Minuten vor dem Start des Video-Calls / Videomeetings bereits im meeting-Raum befinden. Dies ist im eigenen Interesse wichtig, um eventuelle technische Probleme frühzeitig lösen zu können.

Insbesondere bei der Einwahl via Telefon kann dies einen Moment länger dauern.

So funktioniert es:

Nach erfolgter Buchung erhalten Sie eine Bestätigung zur Buchung und die Rechnung zu Ihrer Buchung im PDF Format an die bei der Buchung verwendete E-Mail-Adresse. Die Rechnung ist zusätzlich in Ihrem Nutzuer-Konto hinterlegt und somit jederzeit abrufbar. Die Zugangsdaten zum Webinar sind in Ihrem Nutzerkonto hinterlegt, so dass Sie sich bequem von jedem Ort einloggen können. Den Einwahl-Link erhalten Sie auch noch einmal mit der Erinnerung zum Webinar.

Bitte richten Sie sich zeitlich so ein, dass Sie sich einige Minuten vor dem Start des Online-Webinars bereits im meeting-Raum befinden. Dies ist im eigenen Interesse wichtig, um eventuelle technische Probleme frühzeitig lösen zu können. Insbesondere bei der Einwahl via Telefon erfordert dies einen Moment länger.

Hören und Sehen

Gerne können Sie Ihre Audio- und Videoqualität vor dem Webinar selbständig testen. Dies erfolgt durch Anwahl des Buttons:

So können Sie auch sicherstellen, dass Sie zum Hören den korrekten Audioausgang gewählt haben, falls Sie die Lautsprecher gewechselt haben sollten (z.B. vom Headset zu einem Raum-Lautsprecher).

Während des Webinars sind alle Teilnehmer stumm geschaltet, Sie hören und sehen lediglich den Referenten nebst seiner Präsentation. Die Darstellung der Präsentation nebst dem Referenten bestimmt jeder Teilnehmer selbst anhand des von ihm genutzten Bildschirms.

Eine Webcam ist für die Teilnahme nicht erforderlich.

Fragenstellung

Ihre Fragen können Sie jederzeit stellen. Dies ist unter Nutzung der Funktion F&A (Fragen und Antworten) möglich. Öffnen Sie sich bestenfalls dieses Fenster bereits an Ihrem PC zum Webinarbeginn. Ihre Fragen sehen die anderen Teilnehmer nicht, da diese online-beantwortet werden.

Technische Voraussetzungen

Es sind keine besonderen technischen Voraussetzungen erforderlich. Sie benötigen:

  • PC oder Laptop mit einem aktuellen Browser
  • stabile Internetverbindung
  • Headset, Kopfhörer und/oder Lautsprecher – Teilnahme via Telefon ist auch möglich

Bereits vor Teilnahme können Sie die Funktionalität Ihrer Geräte testen (s. hierzu auch den oberen Abschnitt). Parallel können Sie hierfür auch die Seite von ZOOM: Funktionstest ZOOM  nutzen und können sich auch direkt auf der ZOOM-Seite zum Beitritt und Ablauf des meetings informieren unter Teilnahme am ZOOM-meeting

Die Nutzungsbedingungen von Zoom finden Sie zum Nachlesen hier: https://zoom.us/de-de/terms.html.html

Die Datenschutzbestimmungen finden Sie hier: https://zoom.us/de-de/privacy.html

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