Beglaubigung des Willens des Unterzeichners, insofern Daten in elektronischer Form, die an andere elektronische Daten angehängt sind oder logischerweise mit diesen verbunden sind, mit denen der Unterzeichner unterzeichnet.
Die elektronische Signatur ist somit ein Bündel von elektronischen Daten, die eine bestimmte, ebenfalls elektronische Information, begleiten. Eine elektronische Signatur zu hinterlassen bedeutet, dass eine physische Person eine Handlung oder ein Verfahren auf elektronischem Wege überprüft und dabei eine Aufzeichnung über Datum und Uhrzeit hinterlässt.
•§ 2 SigG