In die Urkundensammlung aufzunehmendes und vom Notar zu unterschreibendes Vermerkblatt, welches vom ZTR generiert wird über ein Testament, welches an das Amtsgericht abgeliefert wurde.
•§§ 20 Abs. 1 S. 1 DONot
•§ 34 Abs. 1 S. 4 BeurkG i.V.m. § 344 Abs. 1 Nr. 1 oder Abs. 2 FamFG