Das KostRÄG 2021 – Änderung der XML-Gebühren
Der Beschluss vom 27.11.2020 für das Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 – KostRÄG 2021 hat den Bundesrat am 18.12.2020 passiert und kann somit am 01.01.2021 in Kraft treten.
Im Notarbereich ändern sich die Gebühren für die Erzeugung der XMLStrukturdaten; es verringern sich die Gebühren. Der Gesetzgeber sieht die derzeitigen Gebühren als zu hoch an, ob dies gerechtfertigt ist, mag dahingestellt sein. Die Änderungen in der Übersicht:
XML-Gebühren bei Vollzug im Regelfall – betreffend KV 22114 und KV 22115
- KV 22114 Absenkung des Gebührensatzes auf 0,2
- KV 22115 Absenkung des Gebührensatzes auf 0,1, sofern neben der XML-Gebühr eine andere Vollzugsgebühr entsteht
- KV 22114, 22115 Höchstgebühr von jeweils 125,00 €
XML-Gebühr bei Vollzug in besonderen Fällen – betreffend KV 22125
- Absenkung des Gebührensatzes auf 0,5
- Wegfallen der XML-Gebühr neben der Gebühr KV 25101 (d.h. bei Unterschriftsbeglaubigung unter Protokoll zur Verwaltereigenschaft (WEG-Protokoll) gem. § 26 Abs. 3 WEG / Zustimmungserklärung gem. § 27 GBO sowie einen damit verbundenen Löschungsantrag gem. § 13 GBO / Erklärung, für die nach den Staatsschuldbuchgesetzen eine öffentliche Beglaubigung vorgeschrieben ist)
Verfahrensgebühren zur Vorbereitung der Zwangsvollstreckung
- KV 23800 Erhöhung der Gebühr auf 66,00 €
- KV 23804 und 23805 jeweils Erhöhung der Gebühr auf 22,00 €
- KV 23806 Erhöhung der Gebühr auf 260,00 €
- KV 23807 Erhöhung der Gebühr auf 99,00 €
- KV 23808 Erhöhung der Gebühr auf 17,00 €
Änderung bei den Auslagen hinsichtlich Fahrtkosten sowie Abwesenheitsgeld bei Geschäftsreisen
- KV 32006 Erhöhung des Kilometergeldes pro km auf 0,42 €
- KV 32008 Erhöhung der Stundensätze auf 30,00 € (<4h) / 50,00 € (>4-8h) / 80,00 € (> 8h)
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Newsletter Nr. 4 vom 23.12.2020