Das GNotKG sieht verschiedene Arten der Abrechnung zu den Schreibauslagen vor. In Anbetracht der zunehmend digitalen Kommunikation wird es auch gegenüber den argwöhnisch prüfenden Beteiligten immer wichtiger, dass auch Auslagen korrekt abgerechnet werden. Doch wann sollen welche Auslagen abgerechnet werden und gibt es Unterschiede bei der Berechnung in bezug auf die verschiedenen Urkundsarten?