Eine Generalakte hat jeder Notar zu führen. Sie ist im Falle einer Geschäftsprüfung auch ein Aushängeschild des Notars, gibt sie nicht selten die Sorgfalt wieder, mit der im Büro gearbeitet wird.
Eine sinnvolle und vor allem vollständige Aufteilung mit den notwendigen Inhalten ist wichtig, um Beanstandungen durch einen Prüfer zu vermeiden. Gerade die Generalakte gibt jedoch häufig vielfach Anlass zu Beanstandungspunkten, die im Anschluss an eine Prüfung sodann zeitintensiv nachgebessert und gegenüber der Aufsichtsbehörde im Antwortschreiben zum Revisionsbericht erklärt werden müssten. Insofern macht es Sinn, sich bereits vorher etwas intensiver mit dieser Akte zu beschäftigen.