Urkundenanlagen im Notariat – Stempeln, Nummerieren, Bezeichnen

Urkundenanlagen sind immer wieder ein Thema, denn sie sind Bestandteil der Haupturkunde und sind teils zu verlesen, Pläne sollen den Beteiligten zur Durchsicht vorgelegt und paraffiert werden. Unsicherheiten oder auch unterschiedliche Auffassungen gibt es bei der Bezeichnung der Anlagen, und genau damit beschäftigt sich dieses Video. Dieser Beitrag beschäftigt sich nur mit beizufügenden Anlagen.

Verlesen oder zur Durchsicht vorlegen und genehmigen

Eine förmliche Verweisung in der Urkunde auf eine Anlage gem. § 9 Abs.1 S. 2 BeurkG, die deren Verlesungspflichtigkeit auslöst, lautet z.B. “Auf die mitverlesene Anlage xy wird verwiesen; sie ist somit Bestandteil dieser Urkunde”. Eine derart förmliche Verweisung erfolgt immer dann, wenn die Anlage die rechtsgeschäftliche Willenserklärungen eines Beteiligten inhaltlich ergänzt.


Sofern in einer Urkunde auf Karten, Zeichnungen oder Abbildungen förmlich verwiesen wird gem. § 9 Abs.1 S. 3 u. S.2 BeurkG), müssen diese anstelle des Vorlesens zur Durchsicht vorgelegt und von den Beteiligten genehmigt werden, dies ergibt sich aus § 13 Abs.1 S. 1 Hs.2 BeurkG. Der Hinweis auf das Verlesen einer Anlage oder die Vorlage und Durchsicht von Plänen kann entweder an der Stelle direkt im Text der Urkunde erfolgen, oder auch pauschal im Schlussvermerk.

Besondere Erfordernisse gelten für Bezugsurkunden (vgl. § 13 a BeurkG).

Anlagen zu Dokumentationszwecken

Es gibt reichlich Anlagen, die zu Dokuments- oder Beweiszwecken beigefügt werden oder auch Legitimationsanlagen (z.B. Vollmachten, int. Registerauszüge o.ä.)

Bezeichnung der Anlagen

Für die Bezeichnung von Anlagen gibt es keine Vorschrift. Sinnvoll ist es selbstverständlich bei mehreren Anlagen diese zu nummerieren, um auch in der Haupturkunde den Überblick zu behalten. Aufgrund nicht vorhandender Vorschrift zur Bezeichnung o.ä. geht bereits schlussfolgernd hervor, dass Anlagen auch nicht von einem Notar als solches zu unterschreiben sind. Aufgrund zwischenzeitlichem effektiven digitalem Arbeiten würde sich ein Notarbüro dergestalt lediglich selbst ausbremsen, da es nicht vorhandene Vorschriften aufgrund “schon immer so getätigter Arbeitsschritte” umsetzt.

Sinnvoll erscheint, dass bei diversen Legitimationsanlagen diese eventuell mit Buchstaben zu beschreiben sind und weitere Anlagen mit Zahlen, somit gäbe es eine klare Struktur.

Im übrigen kann auch eine Anlagen in der Haupturkunde (dies könnte auch eine unterschriftsbeglaubigte Urkunde sein) beglaubigt werden. Gesonderte und zeitintensive Unterschriften unter noch gesondert anzufertigenden Beglaubigungsvermerken gehören längst der Vergangenheit an und sollten im Falle des noch Vorhandenseins gut überlegt werden. Eine korrekte zügige und vor allem zeitgemäße Umsetzung des Verfahrensrecht sollte im Rahmen von Arbeitsüberlastung und Fachkräftemangel stets das Ziel sein.

Klicken Sie hier, um Inhalte von YouTube anzuzeigen.
Erfahren Sie mehr in der Datenschutzerklärung von YouTube.

Zurück zur Übersicht
Item added to cart.
0 items - 0,00 
Inhouse-Schulung Anfrage
Webinar Vorbestellung

Das Webinar findet vorbehaltlich einer Teilnehmerzahl von mindestens 20 Personen statt, die bis zum datum das Webinar gebucht haben.

Start Notariat Anfrage

Hinweise zur Nutzung von Zoom

Bitte richten Sie sich zeitlich so ein, dass Sie sich einige Minuten vor dem Start des Video-Calls / Videomeetings bereits im meeting-Raum befinden. Dies ist im eigenen Interesse wichtig, um eventuelle technische Probleme frühzeitig lösen zu können.

Insbesondere bei der Einwahl via Telefon kann dies einen Moment länger dauern.

So funktioniert es:

Nach erfolgter Buchung erhalten Sie eine Bestätigung zur Buchung und die Rechnung zu Ihrer Buchung im PDF Format an die bei der Buchung verwendete E-Mail-Adresse. Die Rechnung ist zusätzlich in Ihrem Nutzuer-Konto hinterlegt und somit jederzeit abrufbar. Die Zugangsdaten zum Webinar sind in Ihrem Nutzerkonto hinterlegt, so dass Sie sich bequem von jedem Ort einloggen können. Den Einwahl-Link erhalten Sie auch noch einmal mit der Erinnerung zum Webinar.

Bitte richten Sie sich zeitlich so ein, dass Sie sich einige Minuten vor dem Start des Online-Webinars bereits im meeting-Raum befinden. Dies ist im eigenen Interesse wichtig, um eventuelle technische Probleme frühzeitig lösen zu können. Insbesondere bei der Einwahl via Telefon erfordert dies einen Moment länger.

Hören und Sehen

Gerne können Sie Ihre Audio- und Videoqualität vor dem Webinar selbständig testen. Dies erfolgt durch Anwahl des Buttons:

So können Sie auch sicherstellen, dass Sie zum Hören den korrekten Audioausgang gewählt haben, falls Sie die Lautsprecher gewechselt haben sollten (z.B. vom Headset zu einem Raum-Lautsprecher).

Während des Webinars sind alle Teilnehmer stumm geschaltet, Sie hören und sehen lediglich den Referenten nebst seiner Präsentation. Die Darstellung der Präsentation nebst dem Referenten bestimmt jeder Teilnehmer selbst anhand des von ihm genutzten Bildschirms.

Eine Webcam ist für die Teilnahme nicht erforderlich.

Fragenstellung

Ihre Fragen können Sie jederzeit stellen. Dies ist unter Nutzung der Funktion F&A (Fragen und Antworten) möglich. Öffnen Sie sich bestenfalls dieses Fenster bereits an Ihrem PC zum Webinarbeginn. Ihre Fragen sehen die anderen Teilnehmer nicht, da diese online-beantwortet werden.

Technische Voraussetzungen

Es sind keine besonderen technischen Voraussetzungen erforderlich. Sie benötigen:

  • PC oder Laptop mit einem aktuellen Browser
  • stabile Internetverbindung
  • Headset, Kopfhörer und/oder Lautsprecher – Teilnahme via Telefon ist auch möglich

Bereits vor Teilnahme können Sie die Funktionalität Ihrer Geräte testen (s. hierzu auch den oberen Abschnitt). Parallel können Sie hierfür auch die Seite von ZOOM: Funktionstest ZOOM  nutzen und können sich auch direkt auf der ZOOM-Seite zum Beitritt und Ablauf des meetings informieren unter Teilnahme am ZOOM-meeting

Die Nutzungsbedingungen von Zoom finden Sie zum Nachlesen hier: https://zoom.us/de-de/terms.html.html

Die Datenschutzbestimmungen finden Sie hier: https://zoom.us/de-de/privacy.html

Mit der Bestätigung Ihrer Anmeldung geben Sie uns die Erlaubnis, Ihnen weitere E-Mails, wie Erinnerungen und Informationen über NotarHub zu senden. Sie können der Verwendung Ihrer E-Mail-Adresse im Rahmen unserer Datenschutzerklärung für künftige Werbung jederzeit durch Betätigen des Abmeldelinks in jeder von uns gesendeten E-Mail oder durch eine formlose Mail an widerruf@notarhub.de jederzeit widerrufen.

Reservierung