Gebühren für die Nutzung in XNP (Verzeichnisse und OVGR)

UA-GebS & NotViKo-GebS – Durch die Bereitstellung des UVZ in XNP entstehen selbstverständlich Gebühren, denn der Aufwand für den Betrieb des Portals muss gezahlt werden. Hierfür haben Notarinnen und Notare zum Einen eine Gebühr an die Notarnet GmbH zu entrichten, aber es fallen zudem auch Gebühren und/oder Auslagen an, die an die Beteiligten weiterzugeben sind. Die UA-GebS und die NotViKo-GebS sprechen stets von Gebühren nicht von Auslagen, die durch die Nutzung der Systeme entstehen.

Verzeichnisse

Urkundenverzeichnis

Sobald Urkunden als Hauptdokument in das elektronische Archiv im Urkundenverzeichnis (UVZ) eingestellt werden, d.h. unter dem Karteireiter “Dokumente” in XNP im Urkundenverzeichnis (UVZ) uploaded werden, entsteht eine Gebühr, die abhängig ist von der Art der Urkunde (Niederschriften 4,50 € und reine Vermerkurkunden ohne Entwurf 2,50 €). Diese Gebühren entstehen gegenüber dem Notar, bei dem die Gebühren automatisch im Lastschriftverfahren abgebucht werden. Bei der Einrichtung von XNP musste ein Amtsträger diesem Lastschriftverfahren zustimmen.

Diese automatisch abgeführten Gebühren werden als Auslagen in einer Notarkostenberechnung zu dem betroffenen Beurkundungsgeschäft unter KV Nr. 32015 GNotKG gegenüber dem Beteiligten in Rechnung gestellt als “sonstige Aufwendungen”.

Verwahrungsverzeichnis

Keinesfalls gegenüber dem Beteiligten dürfen die Gebühren abgerechnet werden, die durch die Nutzung des Verwahrungsverzeichnisses entstehen, auch wenn dies hin und wieder in einiger Literatur nachlesbar ist. Die Akzeptanz auch bei den Prüfern liegt nicht vor. Die BNotK hat sich hierzu mehrfach geäußert. Ob sich diese Haltung ändern wird, bleibt fraglich.

Vollzugsbeglaubigung oder Beglaubigung mit Vollzugsentwurf

Hierunter verstanden werden sollen all die Entwürfe, die im Rahmen des Vollzugs einer Urkunde hergestellt werden, und bei denen die erforderlichen Unterzeichner in dem Notarbüro ihre Unterschrift leisten, welches den Entwurf erstellt hat. Da regelmäßig aufgrund anderer Vollzugstätigkeiten hierfür bereits eine Vollzugsgebühr liquidiert wurde gegenüber dem Kostenschuldner, konnte für die Anforderung mit Entwurfsertellung hierzu zunächst keine weitere Gebühr erhoben werden.

An dieser Stelle würden der NotarNet GmbH selbstverständlich Gebühren verloren gehen. So hat man kurzum die Checkbox auf der Seite der “Grunddaten” geschaffen. Das Problem hierbei ist, dass eine reine Unterschriftsbeglaubigung ohne Entwurfsanfertigung einzutragen sei. Würde der unterschriftsbeglaubigende Notar diese Urkunde nicht einstellen, da er dies selbst entscheiden kann, würde nichts geschehen. Wenn er sie einstellt, würde die Aufnahme dieses Dokumentes im elektronischen Urkundenarchiv normalerweise 2,50 € kosten, wobei diese Gebühr vom Kostenschuldner zu tragen wäre. ABER wählt man die Checkbox, werden 4,50 € abgerechnet.

Prüfer mit denen die Autorin sich hierzu ausgetauscht hat, haben sich hierzu bereits geäußert und mitgeteilt, dass die Anwahl der Checkbos nicht verpflichtend ist und die Gesetze dies so auch nicht vorsehen. Insofern kann empfohlen werden, die Box nicht anzuwählen, bis es hierfür eine gesetzliche Grundlage gibt, oder die Richtlinien der jeweiligen Kammer dies vorsehen.

Online-Beurkundungen

Aber auch die Nutzung des Videokommunikationsportals in XNP ist keinesfalls kostenfrei, sondern erfordert Gebühren, die gleichermaßen unterschiedlich sind, d.h. auch hier wird nach der Art der Urkunde unterschieden. Diese Regelungen finden sich bereits in KV-Nr. 32016 Nr. 1 (reine Beglaubigungen einer qualifziert elektronischen Signatur) – anzusetzen mit 8,00 € – oder KV-Nr. 32016 Nr. 2 (Beurkundungsverfahren) – anzusetzen mit 25,00 €.

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Hinweise zur Nutzung von Zoom

Bitte richten Sie sich zeitlich so ein, dass Sie sich einige Minuten vor dem Start des Video-Calls / Videomeetings bereits im meeting-Raum befinden. Dies ist im eigenen Interesse wichtig, um eventuelle technische Probleme frühzeitig lösen zu können.

Insbesondere bei der Einwahl via Telefon kann dies einen Moment länger dauern.

So funktioniert es:

Nach erfolgter Buchung erhalten Sie eine Bestätigung zur Buchung und die Rechnung zu Ihrer Buchung im PDF Format an die bei der Buchung verwendete E-Mail-Adresse. Die Rechnung ist zusätzlich in Ihrem Nutzuer-Konto hinterlegt und somit jederzeit abrufbar. Die Zugangsdaten zum Webinar sind in Ihrem Nutzerkonto hinterlegt, so dass Sie sich bequem von jedem Ort einloggen können. Den Einwahl-Link erhalten Sie auch noch einmal mit der Erinnerung zum Webinar.

Bitte richten Sie sich zeitlich so ein, dass Sie sich einige Minuten vor dem Start des Online-Webinars bereits im meeting-Raum befinden. Dies ist im eigenen Interesse wichtig, um eventuelle technische Probleme frühzeitig lösen zu können. Insbesondere bei der Einwahl via Telefon erfordert dies einen Moment länger.

Hören und Sehen

Gerne können Sie Ihre Audio- und Videoqualität vor dem Webinar selbständig testen. Dies erfolgt durch Anwahl des Buttons:

So können Sie auch sicherstellen, dass Sie zum Hören den korrekten Audioausgang gewählt haben, falls Sie die Lautsprecher gewechselt haben sollten (z.B. vom Headset zu einem Raum-Lautsprecher).

Während des Webinars sind alle Teilnehmer stumm geschaltet, Sie hören und sehen lediglich den Referenten nebst seiner Präsentation. Die Darstellung der Präsentation nebst dem Referenten bestimmt jeder Teilnehmer selbst anhand des von ihm genutzten Bildschirms.

Eine Webcam ist für die Teilnahme nicht erforderlich.

Fragenstellung

Ihre Fragen können Sie jederzeit stellen. Dies ist unter Nutzung der Funktion F&A (Fragen und Antworten) möglich. Öffnen Sie sich bestenfalls dieses Fenster bereits an Ihrem PC zum Webinarbeginn. Ihre Fragen sehen die anderen Teilnehmer nicht, da diese online-beantwortet werden.

Technische Voraussetzungen

Es sind keine besonderen technischen Voraussetzungen erforderlich. Sie benötigen:

  • PC oder Laptop mit einem aktuellen Browser
  • stabile Internetverbindung
  • Headset, Kopfhörer und/oder Lautsprecher – Teilnahme via Telefon ist auch möglich

Bereits vor Teilnahme können Sie die Funktionalität Ihrer Geräte testen (s. hierzu auch den oberen Abschnitt). Parallel können Sie hierfür auch die Seite von ZOOM: Funktionstest ZOOM  nutzen und können sich auch direkt auf der ZOOM-Seite zum Beitritt und Ablauf des meetings informieren unter Teilnahme am ZOOM-meeting

Die Nutzungsbedingungen von Zoom finden Sie zum Nachlesen hier: https://zoom.us/de-de/terms.html.html

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