03/2020 #Brexit, englische Limiteds und neues XNotar

– Brexit und englische Limiteds – Berührungsmöglichkeiten im Notariat sind möglich

– XNotar ab 01.01.2021 – sind alle Voraussetzungen erfüllt ?

Brexit und Limiteds
Das Jahr endet bald und der Brexit kommt. Somit verlieren englische Limiteds und auch Stiftungs-Limiteds ihre rechtliche Anerkennung in Deutschland. Bei Wegfall der Anerkennung würden Zweigniederlassungen derartiger Limiteds sodann als Personengesellschaften oder Einzelunternehmen fortgeführt werden.

Hier gibt es umfangreiche Handlungsmöglichkeiten, die gerade in steuerlicher Sicht zu beachten sind. Die Kontaktmöglichkeit mit einem derartigen Fall ist nicht zwingend nur im Gesellschaftsrecht gegeben. Achten Sie daher unbedingt auf hinreichende Informationen seitens des Mandanten, da aufgrund aktueller Erfahrungen die Steuerberater Ihre Klienten bereits umfassend informieren.

Neues XNotar
Neuerungen warten im technischen Bereich auf uns: Ab 01.01.2020 wird das neue XNotar eingeführt, basierend auf XNP, welches in jedem Notarbüro eingerichtet sein sollte und die neue Basisanwendung der Bundesnotarkammer ist, dann ab 01.01.2022 als Fundament für das Elektronische Urkundenarchiv.

Prüfen Sie Ihre technischen Voraussetzungen und machen Sie sich mit der Software fit. Nähere Details zur Umstellung finden Sie hier https://notarnet.de/produkte/xnotar

Praxis-Schulungen zu dieser neuen und veränderten Software werden von NotarHub angeboten. Die konkreten Fortbildungstermine werden in den nächsten Tagen bekanntgegeben.

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Das Webinar findet vorbehaltlich einer Teilnehmerzahl von mindestens 20 Personen statt, die bis zum datum das Webinar gebucht haben.

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Hinweise zur Nutzung von Zoom

Bitte richten Sie sich zeitlich so ein, dass Sie sich einige Minuten vor dem Start des Video-Calls / Videomeetings bereits im meeting-Raum befinden. Dies ist im eigenen Interesse wichtig, um eventuelle technische Probleme frühzeitig lösen zu können.

Insbesondere bei der Einwahl via Telefon kann dies einen Moment länger dauern.

So funktioniert es:

Nach erfolgter Buchung erhalten Sie eine Bestätigung zur Buchung und die Rechnung zu Ihrer Buchung im PDF-Format.
Pünktlich zum Webinar-Termin erhalten Sie die Zugangsdaten an die von Ihnen angegebenen E-Mail Adresse.
Bitte richten Sie sich zeitlich so ein, dass Sie sich einige Minuten vor dem Start des Online-Webinars bereits im Meeting-Raum befinden. Dies ist im eigenen Interesse wichtig, um eventuelle technische Probleme frühzeitig lösen zu können. Insbesondere bei der Einwahl via Telefon erfordert dies einen Moment länger.

Während des Webinars sind alle Teilnehmer stumm geschaltet, Sie hören und sehen lediglich den Referenten nebst seiner Präsentation. Unter Nutzung der Chatfunktion können Sie gerne während des Webinars Fragen stellen oder Anmerkungen anbringen. Sie sehen hierbei auch im Chatbereich die Fragen und Anmerkungen anderer Teilnehmer und haben hierdurch eine interaktive Teilnahmemöglichkeit.
Technische Voraussetzungen

Es sind keine besonderen technischen Voraussetzungen erforderlich. Sie benötigen:

  • PC oder Laptop mit einem aktuellen Browser
  • stabile Internetverbindung
  • Headset, Kopfhörer und/oder Lautsprecher – Teilnahme via Telefon ist auch möglich

Sie können bereits vor Teilnahme die Funktionalität Ihrer Geräte testen. Hierfür nutzen Sie bitte die Seite von ZOOM: Funktionstest ZOOM  und können sich auch direkt auf der ZOOM-Seite zum Beitritt und Ablauf des meetings informieren unter Teilnahme am ZOOM-meeting

Die Nutzungsbedingungen von Zoom finden Sie zum Nachlesen hier: https://zoom.us/de-de/terms.html.html

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