– Brexit und englische Limiteds – Berührungsmöglichkeiten im Notariat sind möglich
– XNotar ab 01.01.2021 – sind alle Voraussetzungen erfüllt ?
Brexit und Limiteds
Das Jahr endet bald und der Brexit kommt. Somit verlieren englische Limiteds und auch Stiftungs-Limiteds ihre rechtliche Anerkennung in Deutschland. Bei Wegfall der Anerkennung würden Zweigniederlassungen derartiger Limiteds sodann als Personengesellschaften oder Einzelunternehmen fortgeführt werden.
Hier gibt es umfangreiche Handlungsmöglichkeiten, die gerade in steuerlicher Sicht zu beachten sind. Die Kontaktmöglichkeit mit einem derartigen Fall ist nicht zwingend nur im Gesellschaftsrecht gegeben. Achten Sie daher unbedingt auf hinreichende Informationen seitens des Mandanten, da aufgrund aktueller Erfahrungen die Steuerberater Ihre Klienten bereits umfassend informieren.
Neues XNotar
Neuerungen warten im technischen Bereich auf uns: Ab 01.01.2020 wird das neue XNotar eingeführt, basierend auf XNP, welches in jedem Notarbüro eingerichtet sein sollte und die neue Basisanwendung der Bundesnotarkammer ist, dann ab 01.01.2022 als Fundament für das Elektronische Urkundenarchiv.
Prüfen Sie Ihre technischen Voraussetzungen und machen Sie sich mit der Software fit. Nähere Details zur Umstellung finden Sie hier https://notarnet.de/produkte/xnotar
Praxis-Schulungen zu dieser neuen und veränderten Software werden von NotarHub angeboten. Die konkreten Fortbildungstermine werden in den nächsten Tagen bekanntgegeben.