Die Anmeldung von Anschriftenänderungen gehören zum Tagesgeschäft im Notariat. Entweder sind sie isoliert, also ohne weiteres Beurkundungsverfahren, anzumelden oder im Rahmen von einem Beurkundungsverfahren ist aufgefallen, dass noch die Anschriftenänderung gegenüber dem Amtsgericht per Anmeldung vorzunehmen ist. Wie auch ein Notar in Eigenurkunde die Anmeldung vornehmen kann gem. § 378 FamFG und warum diese Anmeldungen eiligst bearbeitet werden sollten, erfährst Du in diesem Video.
AKTUELL
Live-Webinar am 12.12.2024
Elektronische Präsenzbeurkundung ab 01.01. - u.a. elektronische Urkunden
Auch wenn die Neuerungen freiwlliger Natur sind, so wäre es sinnvoll zu wissen, ob das Angebot zu einer elektronischen Präsenzbeurkundung gegenüber den Beteiligten getätigt werden soll oder nicht. Vor- und Nachteile werden abgewogen. Im Webinar werden auch die möglichen elektronischen Beglaubigungen für eine eGbR und andere mögliche online-Verfahren wiederholt und vorliegende Rechtsvorschriften vertieft.