Häufiges Scheitern der Online-Beurkundungen infolge nicht vorhandener bzw. nicht funktionierender Technik auch im eigenen Notariat.
Online Beurkundungen oder auch Videobeurkundungen im Gesellschaftsrecht sind seit 01.08.2022 möglich. Sie werden häufig nicht genutzt, allerdings aus verschiedenen Gründen. Das Angebot für die per Videobeurkundung möglichen Beurkundungsgeschäfte wurde ab 01.08.2023 erweitert und noch immer wird das Angebot nicht optimal genutzt, dabei ist es relativ einfach.
Ein Grund, warum online-Beurkundungen nicht durchgeführt werden, ist das Scheitern von bereits geplanten Videobeurkundungen mangels nicht vorhandener bzw. abgeprüfter Technik im eigenen Büro. Lösungsvorschläge gibt es in diesem Video.