Der Jahresabschluss ist stets am Jahresbeginn für das zurückliegende Jahr zu erstellen. Daran hat sich auch für den kommenden Jahreswechsel in 2023 nichts geändert. Allerdings wird der Jahresabschluss im Januar 2023 nunmehr erstmals in XNP vorgenommen, und zwar für das Elektronische Urkundenverzeichnis UVZ und das Verwahrungsverzeichnis VVZ jeweils unter Anwahl des Buttons „Jahresabschluss“.
Was es hierbei zu beachten gilt und wie Du am besten vorbereitet bist, damit es möglichst reibungslos läuft, das erkläre ich Dir, denn gut vorbereitet ist bereits halb gearbeitet.
Zur Vorbereitung gehören u.a. vollständig eingetragene Urkunden aus 2022 im elektronischen Urkundenverzeichnis, bei denen auch sämtliche Einträge kontrolliert und signiert bzw. bestätigt sind im Falle von Korrekturen. Die NotAktVV gibt uns die Fristen für die Erstellung des Jahresabschlusses vor.