Geschäftsprüfung im Notariat

Ein Notar wird regelmäßig durch die zuständige Aufsichtsbehörde überprüft. Sobald sich der Revisor ankündigt, steht meist im Büro alles „Kopf“, weil vieles geprüft und bestenfalls nachgebessert werden muss. Zudem haben die Notare i.d.R. den eigenen Anspruch bei dieser Überprüfung sehr gut abzuschneiden, denn wer möchte schon nachbessern aufgrund fehlerhafter Abwicklungen oder bekommt schlimmstenfalls eine disziplinarische Maßnahme angedroht ….

Genau aus diesen Gründen wird eine Geschäftsprüfung meister zur Belastungsprobe innerhalb des Notarbüros, doch das muss nicht zwingend sein.

In den letzten zwei Jahren hat sich einiges im Notarwesen verändert, was sich auch auf die Geschäftsprüfungen auswirkt.

Ich erkläre Dir, worauf Du einen Schwerpunkt bei einer anstehenden Prüfung setzen solltest und generell gut vorbereitet sein kannst. Denn das, was in einer Geschäftsprüfung erwartet wird, hat sich normalerweise nicht erst kurz vor der Revision geändert, sondern ist längst eine Verpflichtung.

So werde ich Dir grundlegende Information zur Generalakte und dessen verpflichtenden Inhalt erklären. DSGVO und GwG sind hierbei ein Schwerpunktthema. Auch eine Geschäftsprüfung nach Einführung des elektronischen Urkundenarchivs könnte für ein Notariat neu sein, denn ein Prüfer hat sich auch über XNP zum Urkundenverzeichnis zu erkundigen.

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Insbesondere bei der Einwahl via Telefon kann dies einen Moment länger dauern.

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