Ab 01.07.2023 kommen die nächsten Neuerungen aus dem SDGII (Sanktionsdurchsetzungsgesetz II) auf das Notariat hinzu, d.h. es ist wieder einmal Neues zu verinnerlichen. Bereits seit 01.04.2023 setzt das Notariat schrittweise die Vorgaben des Sanktionsdurchsetzungsgesetzes II um. Die nun eintretenden Änderungen sind der zweite Schritt um die Geldwäsche zu bekämpfen nach den Vorgaben der Gesetzgeber. Im Video wird auf die neuerlichen Änderungen, die im Büro zu beachten sind, eingegangen, damit im Falle einer GwG-Prüfung sämtliche Unterlagen bereitgestellt werden können.
AKTUELL
Live-Webinar am 12.12.2024
Elektronische Präsenzbeurkundung ab 01.01. - u.a. elektronische Urkunden
Auch wenn die Neuerungen freiwlliger Natur sind, so wäre es sinnvoll zu wissen, ob das Angebot zu einer elektronischen Präsenzbeurkundung gegenüber den Beteiligten getätigt werden soll oder nicht. Vor- und Nachteile werden abgewogen. Im Webinar werden auch die möglichen elektronischen Beglaubigungen für eine eGbR und andere mögliche online-Verfahren wiederholt und vorliegende Rechtsvorschriften vertieft.