Neufassung der DONot – Änderungen in Registersachen

Sofern Urkunden zum Handelsregister zu übermitteln sind, haben die Notarinnen und Notare die Änderung der DONot zum 01.06.2023 bestenfalls zu berücksichtigen. Da seit 01.08.2022 das Handelsregister öffentlich einsehbar ist, und perspektivisch ab 01.01.2024 auch das Personengesellschaftsregister, gilt es bei der Bezeichnung der Beteiligten und somit der Datenübermittlung vorsichtig umzugehen. Die Änderung der DONot mit der Neufassung des § 5a beseitigt bislang vorhandene Unklarheiten. Das Video gibt Anregungen und zeigt auch die eventuelle Lücke bei der Anwendung auf, die ein Notariat große Zeit kosten könnte.

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Bitte richten Sie sich zeitlich so ein, dass Sie sich einige Minuten vor dem Start des Video-Calls / Videomeetings bereits im meeting-Raum befinden. Dies ist im eigenen Interesse wichtig, um eventuelle technische Probleme frühzeitig lösen zu können.

Insbesondere bei der Einwahl via Telefon kann dies einen Moment länger dauern.

So funktioniert es:

Nach erfolgter Buchung erhalten Sie eine Bestätigung zur Buchung und die Rechnung zu Ihrer Buchung im PDF-Format.
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Bitte richten Sie sich zeitlich so ein, dass Sie sich einige Minuten vor dem Start des Online-Webinars bereits im Meeting-Raum befinden. Dies ist im eigenen Interesse wichtig, um eventuelle technische Probleme frühzeitig lösen zu können. Insbesondere bei der Einwahl via Telefon erfordert dies einen Moment länger.

Während des Webinars sind alle Teilnehmer stumm geschaltet, Sie hören und sehen lediglich den Referenten nebst seiner Präsentation. Unter Nutzung der Chatfunktion können Sie gerne während des Webinars Fragen stellen oder Anmerkungen anbringen. Sie sehen hierbei auch im Chatbereich die Fragen und Anmerkungen anderer Teilnehmer und haben hierdurch eine interaktive Teilnahmemöglichkeit.
Technische Voraussetzungen

Es sind keine besonderen technischen Voraussetzungen erforderlich. Sie benötigen:

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  • Headset, Kopfhörer und/oder Lautsprecher – Teilnahme via Telefon ist auch möglich

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