Ab 01.07.2023 kommen die nächsten Neuerungen aus dem SDGII (Sanktionsdurchsetzungsgesetz II) auf das Notariat hinzu, d.h. es ist wieder einmal Neues zu verinnerlichen. Bereits seit 01.04.2023 setzt das Notariat schrittweise die Vorgaben des Sanktionsdurchsetzungsgesetzes II um. Die nun eintretenden Änderungen sind der zweite Schritt um die Geldwäsche zu bekämpfen nach den Vorgaben der Gesetzgeber. Im Video wird auf die neuerlichen Änderungen, die im Büro zu beachten sind, eingegangen, damit im Falle einer GwG-Prüfung sämtliche Unterlagen bereitgestellt werden können.
AKTUELL
Aufzeichnung des Webinars vom 03.09.2024
Praktische Umsetzung der GwG-Vorschriften im Notariat
Eine Fortbildung für alle, die mit der Umsetzung und Anwendung der Vorschriften innerhalb des Notariats beschäftigt sind oder ein GwG-Team leiten bzw. leiten sollen. Vorkenntnisse zum GwG sind wünschenswert, jedoch keine Voraussetzung. Die Umsetzung der Vorschriften führt häufig zu einem erhöhten Zeitaufwand und einer Belastungsprobe, dem mit dieser Fortbildung entgegengewirkt werden soll.