Was muss ein Notar vorhalten?
OVGR soll das neue Modul heißen, welches in Kürze bei XNP aufzufinden und für die online-Gründungen und weitere digitale Beurkundungsgeschäfte dann auch zu nutzen ist.
Mit dem 01.08.2022 soll auch in Deutschland über die Notare und ein für den Bürger zu nutzendes Videokommunikationsportal eine online-Gründung und weitere Beurkundungsgeschäfte, das Gesellschaftsrecht betreffend in digitaler Form möglich sein. Doch hoppla, welche Maßnahmen müssen wir in den Büros treffen, damit wir den Anforderungen gerecht werden? Die online Plattform zur Videokommunikation wird von der BNotK betrieben, doch wir – in den Notarbüros – haben auch verschiedene Anforderungen zu erfüllen.
In dieser Folge gehen wir auf diese Voraussetzungen näher ein. Wir beschäftigen uns aber auch mit der Problematik, wenn Beteiligte technische Probleme haben sollten, um an einem digitalen Beurkundungsgeschäft teilzunehmen.