Änderungen, Ergänzungen, Aufhebungen oder Berichtigungen von Verhandlungen sind Thema des § 44 b BeurkG. Zwei Varianten werden uns zur Anwendung vorgeschlagen, nur welche sollen wir wählen? Auch § 17 NotAktVV ist zu beachten. Das Video beschäftigt sich mit den betroffenen Urkunden und der möglichen Anwendung der Rechtsnorm. Es werden beide in § 44 b BeurkG genannten Varianten angesprochen und die Vor- und Nachteile näher betrachtet.
AKTUELL
Webinar-Aufzeichnung (Stream) vom 28.05.2024
Praktische Umsetzung von online-Beurkundungen
Die Zukunft wird im online-Verfahren beheimatet sein, also bestenfalls keinen Stress aufkommen lassen. Tipps und Tricks werden aus der Praxis erklärt, damit Sie zukünftig auch online beurkunden, falls das noch nicht der Fall ist.
Lassen Sie sich das Modul in XNP erklären und erlernen Sie mit Leichtigkeit den Umgang unter Nutzung sinnvoller Technik.