Basisanwendung, welche die Bundesnotarkammer zur Verfügung stellt. XNP wird zukünftig Module beinhalten, die für das aufzubauende Urkundenarchiv genutzt werden können.

Schriftliche Erklärung zur Übernahme von Aktien bei Kapitalerhöhung einer AG. Mit dem Zeichnungsschein verpflichtet sich der Erwerber zum Erwerb und … Weiterlesen

Von der BNotK geführtes Register zur Aufnahme von erbfolgerelevanten Urkunden, die vom Notar direkt zu übermitteln sind gem. § 34a … Weiterlesen

Von der BNotK geführtes Register zur Aufnahme von Vorsorgevollmachten, um z.B. die Bestellung eines gerichtlichen Betreuers zu vermeiden. Das ZVR … Weiterlesen

In Abt. II eingetragener Vermerk, der auf Antrag des Vollstreckungsgericht vom Grundbuchamt erfolgt nach Anordnung der Zwangsversteigerung.  •§ 19 ZVG

Auf den Namen lautende Aktie, deren Übertragbarkeit an die Zustimmung der AG geknüpft ist, aufgrund von Satzungsregelungen; i.d.R. kann der … Weiterlesen

Einschränkung der Übertragbarkeit von Geschäftsanteilen einer GmbH oder Namensaktien einer AG aufgrund in der Satzung geregelter besonderer Zustimmungsbeschlüsse. •§ 15 … Weiterlesen

An den Gläubiger, Darlehensgeber oder Berechtigten zu zahlende Entschädigung für den entstandenen Schaden, durch vorzeitige Kündigung eines festverzinslichen Darlehens seitens … Weiterlesen

Ein durch das Gesetz begründetes Recht, wonach der Vorkaufsberechtigte (z.B. Bund, Land, Kommune, Mieter, Miterbe) den betroffenen Vermögensgegenstand (z.B. Grundstück, … Weiterlesen

Ein durch Vertrag begründetes Recht zum Vorkauf einer Sache, wonach der Vorkaufsberechtigte den betroffenen Vermögensgegenstand (z.B. Grundstück, Eigentumswohnung, Erbteil) erwerben … Weiterlesen

Eingetragene Handelsgesellschaf, z.B. GmbH, AG oder GmbH & Co. KG. Sie werden zum Zwecke der Weiterveräußerung der Geschäftsanteile an einen … Weiterlesen

Mit einer höheren oder sonstigen bevorzugten Dividende begünstigte Aktie. •§ 12 Abs. 1 S. 2 AktG

Verfügungen innerhalb einer gemeinsamen letztwilligen Verfügung, die von einem Ehegatten oder Lebenspartner nur getroffen wurden aufgrund der Verfügungen des anderen … Weiterlesen

Klausel in Verträgen, durch die Geldschulden vor Veränderungen des Geldwerts geschützt werden sollen, um sie der Geldentwertung zu entziehen. Sie … Weiterlesen

Vereinbarungen innerhalb eines Vertrages, den Kaufgegenstand bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen zu vereinbarten Konditionen zurück zu erwerben.  •§ 456 BauGB

Sondereigentum an zu Wohnzwecken dienende Räumen eines Gebäudes in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum, zu dem es gehört. •§ … Weiterlesen

Gesamtheit der Teil- und Wohnungseigentümern einer Wohnungseigentumsanlage.; Rechtsfähige Gemeinschaft im Rahmen der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums. •§ 10 Abs. 6 … Weiterlesen

Schuldrechtliches Rechtsgeschäft, das eine Verpflichtung zum Inhalt hat. Der Schuldner (z.B. Verkäufer oder Käufer) verpflichtet sich zum Tun, Dulden oder … Weiterlesen

Sondereigentum an zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes, das aufgrund des Erbbaurechts errichtet wurde oder wird, in Verbindung mit dem … Weiterlesen

Verbindlich festgelegte Geldsumme, die eine Vertragspartei gegenüber der anderen zu zahlen hat, wenn der versprechende Schuldner seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht … Weiterlesen

Recht zur Nutzung eines Gebäudes oder eines Teils des Gebäudes als Wohnung unter Ausschluss des Eigentümers •§ 1093 BGB

Bescheinigung eines Notars über sich eine aus dem Handels- oder einem sonstigen öffentlichen Register ergebende Vertretungsberechtigung. •§ 21 BNotO

Beschreibungssprache für die Erzeugung von weiterverarbeitbaren Daten. Die Abkürzung steht für: Extensible Markup Language)

Notarielle Urkunde, auf die in einer anderen notariellen Urkunde verwiesen wird mit der Folge, dass die Erklärungen der Verweisungsurkunde zum … Weiterlesen

Datei mit weiterverarbeitbaren Daten, die mit XML erzeugt wurden.

Bilddokument in einem Dateiformat, welches u.a. für die Übertragung im elektronischen Rechtsverkehr genutzt werden kann und abgekürzt lautet: Tagged Image … Weiterlesen

Zweck und Unternehmensgegenstand einer derartigen Gesellschaft ist die Vermögensverwaltung, i.d.R. handelt es sich um eine Immobilienverwaltungs-, Objekt-, Holding-, Besitz oder … Weiterlesen

Verbundene Unternehmen sind rechtlich selbständige Unternehmen, die im Verhältnis zueinander in Mehrheitsbesitz stehende Unternehmen und mit Mehrheit beteiligte Unternehmen (§ … Weiterlesen

Jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet … Weiterlesen

Vertrag zwischen Unternehmer und Verbraucher •§ 310 Abs. 3 BGB

Auf Antrag des Eigentümers die Eintragung mehrere Grundstück als ein Grundstück im Rechtssinn. •§ 890 Abs. 1 BGB

Zur Vermeidung Schäden Dritter ist dies die Verpflichtung, im Hinblick auf Gefahren, die von einer Sache ausgehen, entsprechende und zumutbare … Weiterlesen

Bei Erbbaurechten ist dies eine Erklärung des Eigentümers, in der er sich zur Abgabe einer Erklärung verpflichtet über das Fortbestehen … Weiterlesen

Besondere Zuwendung (Vermögensvorteil) in einer Verfügung von Todes wegen, die nicht in einer Erbeinsetzung im Zusammenhang besteht.  •§ 1939 BGB

Vorzugsaktie, bei der das Stimmrecht ausgeschlossen ist •§§ 139 ff. AktG

In die Urkundensammlung aufzunehmendes und vom Notar zu unterschreibendes Vermerkblatt, welches vom ZTR generiert wird über ein Testament, welches an … Weiterlesen

Ausgestellte Vollmacht eines Gesellschaftes für eine andere Person zur Ausnutzung der eigenen Stimmrechte in einer Gesellschafterversammlung. •§ 47 Abs. 3 … Weiterlesen

Nur das eigene Vermögen verwaltende Gesellschaft und im Übrigen kein Handelsgewerbe betreibend.  •§ 105 Abs. 2, 2. Alt. HGB

Eine auf keinen Nennbetrag ausgestellte Aktie, die am Grundkapital in gleichem Umfang beteiligt ist. •§ 8 Abs. 3 AktG 

Rechtsgeschäftliche Sicherung einer Forderung durch Bestellung eines Pfandrechts an einer beweglichen Sache oder einem Recht, an Gesellschafts- und/oder Geschäftsanteilen zugunsten … Weiterlesen

Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum, zu dem es gehört. … Weiterlesen

Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes, das aufgrund des Erbbaurechts errichtet wurde oder wird, in Verbindung mit … Weiterlesen

Vertrag zwischen Miteigentümern eines Grundstücks hinsichtlich der Aufteilung des den Miteigentümern gehörenden Grundstücks in Wohnungs- und/oder Teileigentum.  •§ 3 WEG

Erklärung des Grundstückseigentümers hinsichtlich der Aufteilung des ihm gehörenden Grundstücks in Wohnungs- und/oder Teileigentum.  •§ 8 WEG

Vereinbarung von Ehegatten im Falle einer Scheidungsabsicht zur Regelung von Rechtsbeziehungen, um diese gegebenenfalls im Scheidungsverfahren nicht verhandeln zu müssen. … Weiterlesen

Pauschalierter Entwurf zur Verwendung von mehreren gleichartigen Rechtsgeschäften oder auch Erklärungen.

Unternehmenskaufvertrag eines Handelsunternehmens durch Verkauf bzw. Erwerb sämtlicher Gesellschaftsanteile. •§ 453 ff. BGB •§ 15 GmbHG

Die Sicherungsabrede beinhaltet den Zweck der Grundschuldbestellung, sowie hinsichtlich welcher Verbindlichkeiten und wann der Gläubiger aus der bestellten Grundschuld vorgehen … Weiterlesen

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Das Webinar findet vorbehaltlich einer Teilnehmerzahl von mindestens 20 Personen statt, die bis zum datum das Webinar gebucht haben.

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Hinweise zur Nutzung von Zoom

Bitte richten Sie sich zeitlich so ein, dass Sie sich einige Minuten vor dem Start des Video-Calls / Videomeetings bereits im meeting-Raum befinden. Dies ist im eigenen Interesse wichtig, um eventuelle technische Probleme frühzeitig lösen zu können.

Insbesondere bei der Einwahl via Telefon kann dies einen Moment länger dauern.

So funktioniert es:

Nach erfolgter Buchung erhalten Sie eine Bestätigung zur Buchung und die Rechnung zu Ihrer Buchung im PDF Format an die bei der Buchung verwendete E-Mail-Adresse. Die Rechnung ist zusätzlich in Ihrem Nutzuer-Konto hinterlegt und somit jederzeit abrufbar. Die Zugangsdaten zum Webinar sind in Ihrem Nutzerkonto hinterlegt, so dass Sie sich bequem von jedem Ort einloggen können. Den Einwahl-Link erhalten Sie auch noch einmal mit der Erinnerung zum Webinar.

Bitte richten Sie sich zeitlich so ein, dass Sie sich einige Minuten vor dem Start des Online-Webinars bereits im meeting-Raum befinden. Dies ist im eigenen Interesse wichtig, um eventuelle technische Probleme frühzeitig lösen zu können. Insbesondere bei der Einwahl via Telefon erfordert dies einen Moment länger.

Hören und Sehen

Gerne können Sie Ihre Audio- und Videoqualität vor dem Webinar selbständig testen. Dies erfolgt durch Anwahl des Buttons:

So können Sie auch sicherstellen, dass Sie zum Hören den korrekten Audioausgang gewählt haben, falls Sie die Lautsprecher gewechselt haben sollten (z.B. vom Headset zu einem Raum-Lautsprecher).

Während des Webinars sind alle Teilnehmer stumm geschaltet, Sie hören und sehen lediglich den Referenten nebst seiner Präsentation. Die Darstellung der Präsentation nebst dem Referenten bestimmt jeder Teilnehmer selbst anhand des von ihm genutzten Bildschirms.

Eine Webcam ist für die Teilnahme nicht erforderlich.

Fragenstellung

Ihre Fragen können Sie jederzeit stellen. Dies ist unter Nutzung der Funktion F&A (Fragen und Antworten) möglich. Öffnen Sie sich bestenfalls dieses Fenster bereits an Ihrem PC zum Webinarbeginn. Ihre Fragen sehen die anderen Teilnehmer nicht, da diese online-beantwortet werden.

Technische Voraussetzungen

Es sind keine besonderen technischen Voraussetzungen erforderlich. Sie benötigen:

  • PC oder Laptop mit einem aktuellen Browser
  • stabile Internetverbindung
  • Headset, Kopfhörer und/oder Lautsprecher – Teilnahme via Telefon ist auch möglich

Bereits vor Teilnahme können Sie die Funktionalität Ihrer Geräte testen (s. hierzu auch den oberen Abschnitt). Parallel können Sie hierfür auch die Seite von ZOOM: Funktionstest ZOOM  nutzen und können sich auch direkt auf der ZOOM-Seite zum Beitritt und Ablauf des meetings informieren unter Teilnahme am ZOOM-meeting

Die Nutzungsbedingungen von Zoom finden Sie zum Nachlesen hier: https://zoom.us/de-de/terms.html.html

Die Datenschutzbestimmungen finden Sie hier: https://zoom.us/de-de/privacy.html

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