Recht zur alleinigen Nutzung von Teilen des Gemeinschaftseigentums unter Ausschluss der übrigen Wohnungs- und Teileigentümer. •§ 15 WEG

Im Gesellschaftsrecht bezeichnet dies die Abtrennung eines/mehrere Teils/Teile eines Unternehmens (übertragender Rechtsträger) und der Übertragung dieser Teile auf ein oder … Weiterlesen

Das verkürzte Geschäftsjahr einer GmbH, d.h. kürzer als 12 Monate, welches bei Gründung oder Beendigung eines Handelsunternehmens entsteht, wenn die … Weiterlesen

Wenn Eintragungen im Handelsregister nicht erfolgen dürfen seitens des Gesetzes, sofern bestimmte Voraussetzungen nicht erfüllt sind; z.B. Stammkapitaländerung erst nach … Weiterlesen

Bei Verträgen mit Auslandsbezug ist dies eine Möglichkeit unter mehreren Rechtsordnungen das für den Vertrag ganz oder teilweise anzuwendende Recht … Weiterlesen

Aktivvermögen einer Person unter Abzug jeglicher Verbindlichkeiten. 

Dingliches Recht, eingetragen im Grundbuch in Abt. II, zur Absicherung von Verpflichtungen aus der Entrichtung wiederkehrender Leistungen. •§ 1105 BGB

Firmenbestandteil eines Unternehmens, der auf die Rechtsform hinweist (AG, GmbH, oHG, GmbH & Co. KG, gGmbH, eG, e.K.) •§ 19 … Weiterlesen

Gläubigererklärung oder eines anderen Berechtigten zur Vorlage beim Grundbuchamt, mit dem Inhalt, dass der Berechtigte einem anderen Recht zurücktritt mit … Weiterlesen

Pauschalierter Entwurf zur Verwendung von mehreren gleichartigen Rechtsgeschäften oder auch Erklärungen.

Unternehmenskaufvertrag eines Handelsunternehmens durch Verkauf bzw. Erwerb sämtlicher Gesellschaftsanteile. •§ 453 ff. BGB •§ 15 GmbHG

Bescheinigung des Notars gegenüber einem Grundpfandrechtsgläubiger, dass der ranggerechten Eintragung des zugunsten dieses Gläubigers bestellten Grundpfandrechts nichts entgegensteht. 

Einzuhaltender 12Monatszeitraum vor Antragstellung der Löschung einer GmbH oder AG. Erst danach kann die Verteilung von etwaigem Vermögen erfolgen. Sofern … Weiterlesen

Vereinbarung von Ehegatten im Falle einer Scheidungsabsicht zur Regelung von Rechtsbeziehungen, um diese gegebenenfalls im Scheidungsverfahren nicht verhandeln zu müssen. … Weiterlesen

Die Sicherungsabrede beinhaltet den Zweck der Grundschuldbestellung, sowie hinsichtlich welcher Verbindlichkeiten und wann der Gläubiger aus der bestellten Grundschuld vorgehen … Weiterlesen

Partnerschaft auf Lebenszeit zwischen zwei gleichgeschlechtlichen Personen nach dem Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft, begründet durch Erklärung gegenüber dem Standesbeamten. … Weiterlesen

Erklärung eines Berechtigten oder Gläubigers zur Löschung des zu seinen Gunsten im Grundbuch eingetragenen Rechtes. Zur Löschung des Rechts bedarf … Weiterlesen

Sicherung der Kinder und Ehegatten eine Mindestbeteiligung am Nachlass. Es ist ein Geldanspruch der Abkömmlinge, Eltern und Ehegatten des Erblassers … Weiterlesen

Ein zwischen dem Erblasser und einem Verwandten oder Ehegatten abgeschlossener Vertrag, in dem Letztgenannter auf den Pflichtteil verzichtet. •§ 2346 … Weiterlesen

Positive Feststellung von Verkäufer und Käufer zur Anerkennung des Messungsergebnisses bei Teilflächenverkäufen.

Erklärung des Gläubigers oder Berechtigten, wonach ein Teil des Pfandbesitzes aus der Haftung entlassen wird; die pfandfreie Abschreibung wird bewilligt … Weiterlesen

Liste derer, die Mitglieder des Aufsichtsrates sind. Anzugeben sind die persönlichen Daten der Personen (Vor-/Zuname, Geburtsdatum, Wohnort). Die Liste ist … Weiterlesen

Eine durch die zuständige Vertretung des ausländischen Staates (Botschaft oder Konsulat) im Inland erteilte Bestätigung über die Echtheit der im … Weiterlesen

Bei Schenkung des Erblassers an einem Dritten kann der Pflichtteilsberechtigte als Ergänzung des Pflichtteils den Betrag verlangen, um den sich … Weiterlesen

Dokument in einem Dateiformat, welches u.a. für die Übertragung im elektronischen Rechtsverkehr genutzt wird und abgekürzt lautet: Portable Document Format. 

Aktie mit einem festen Nennbetrag an einer AG, der Nennbetrag gibt den Anteil am Grundkapital der betroffenen AG wieder. •§ … Weiterlesen

Liste derer, die bei Kapitalerhöhung Anteile der GmbH übernommen haben. Anzugeben sind die persönlichen Daten der Personen (Vor-/Zuname, Geburtsdatum, Wohnort) … Weiterlesen

Erklärungen einer Person zu medizinischen Maßnahmen, für den Fall, dass diese Person nicht mehr selbständig über zu erfolgende Maßnahmen entscheiden … Weiterlesen

Liste derer, die Gesellschafter der GmbH sind. Anzugeben sind die persönlichen Daten der Personen (Vor-/Zuname, Geburtsdatum, Wohnort) bei jur. Personen … Weiterlesen

Bestätigung des Gläubigers, dass das Grundpfandrecht nicht mehr die Verbindlichkeiten des Verkäufers oder Veräußerers sichert; z.B. bei Kauf- und Überlassungsverträgen.

Ein von der Landesjustizverwaltung bestellter Verwalter eines Notar ist, wenn das Amt eines Notars erloschen ist, der Amtssitz verlegt wurde, … Weiterlesen

Unveräußerliches und nicht vererbliches Recht die Nutzung einer Sache, eines Rechts oder eines Vermögens zu ziehen.  •§§ 1030, 1068, 1085 … Weiterlesen

Eine auf den Namen des Aktionärs lautende Aktie, eingetragen im Aktienregister der AG •§§ 10 Abs. 1, 67 AktG

Sofern noch Abwicklungsmaßnahmen für eine GmbH oder AG erforderlich sein sollten, obwohl die Gesellschaft bereits gelöscht ist, muss ein Nachtragsliquidator … Weiterlesen

Eine nicht mehr unternehmerisch tätige GmbH, nur noch als eingetragene GmbH im Handelsregister existent. Auch Vorratsgesellschaften sind i.d.R. Mantel-Gesellschaften. Hierbei … Weiterlesen

GmbH, deren Zwecke ausnahmslos gemeinnütziger Natur sind, und zwar steuerbegünstigt im Sinne von §§ 51 – 68 AO. Der Nachweis … Weiterlesen

Vertrag zwischen zwei rechtlich selbständigen Unternehmen, bei denen ein Unternehmen sich zur Abführung ihres Gewinnes gegenüber dem anderen Unternehmen verpflichtet. … Weiterlesen

Von dem Notar aufgesetzte Anweisung zur Annahme und Verwahrung von Geldern auf dem Notaranderkonto. Diese muss enthalten: die Verwahrungsmasse, die … Weiterlesen

Für Maßnahmen der ordnungsgemäßen Instandhaltung von WEG-Eigentum von den Eigentümern zu zahlende Rücklage. Bei Wohnungs-/Teileigentumskaufverträgen gesondert auszuweisen, sofern bekannt und … Weiterlesen

Personen mit berechtigtem Interesse können beim Notar Grundbuchabrufe beantragen gem. § 12 GBO. Der Notar kann entsprechend Grundbucheinsichten nehmen und Abdrucke … Weiterlesen

GmbH, die lediglich den Zweck verfolgt als persönlich haftende Gesellschafterin einer GmbH & Co. KG zu fungieren.

Beschlossene bzw. festgestellte Rechtsverhältnisse werden durch Eintragung im Handelsregister begründet. Die Rechtswirkung entsteht mit Eintragung im Handelsregister; z.B. GmbH-Gründung, Eintragung … Weiterlesen

Verbundene Unternehmen sind rechtlich selbständige Unternehmen, die im Verhältnis zueinander in Mehrheitsbesitz stehende Unternehmen und mit Mehrheit beteiligte Unternehmen (§ … Weiterlesen

Vermerk im Bestandsverzeichnis des herrschenden Grundstücks über das bestehen einer Dienstbarkeit. Der Antrag auf Eintragung eines Herrschvermerks muss gestellt werden. … Weiterlesen

Geldeinlage des Kommanditisten, die auch im Handelsregister eingetragen wird. Bis zu dieser Summe haftet ein Kommanditist den Gläubigern der Gesellschaft … Weiterlesen

Dient der Aufnahme von einem Anlagenkonvolut. Eine Urkunde, die vor der eigentlichen Beurkundung – der Haupturkunde – (z.B. Kaufvertrag, Beteiligungsvertrag … Weiterlesen

Bei Gründung einer GmbH oder AG entstehende Kosten, die gesamt in dem Gesellschaftsvertrag wiedergegeben werden müssen und somit Bestandteil der … Weiterlesen

Gläubigererklärung oder eines anderen Berechtigten zur Vorlage beim Grundbuchamt, zur Einräumung des Gleichrangs für ein Recht gegenüber seinem eingetragenen Recht.  … Weiterlesen

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Das Webinar findet vorbehaltlich einer Teilnehmerzahl von mindestens 20 Personen statt, die bis zum datum das Webinar gebucht haben.

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Hinweise zur Nutzung von Zoom

Bitte richten Sie sich zeitlich so ein, dass Sie sich einige Minuten vor dem Start des Video-Calls / Videomeetings bereits im meeting-Raum befinden. Dies ist im eigenen Interesse wichtig, um eventuelle technische Probleme frühzeitig lösen zu können.

Insbesondere bei der Einwahl via Telefon kann dies einen Moment länger dauern.

So funktioniert es:

Nach erfolgter Buchung erhalten Sie eine Bestätigung zur Buchung und die Rechnung zu Ihrer Buchung im PDF Format an die bei der Buchung verwendete E-Mail-Adresse. Die Rechnung ist zusätzlich in Ihrem Nutzuer-Konto hinterlegt und somit jederzeit abrufbar. Die Zugangsdaten zum Webinar sind in Ihrem Nutzerkonto hinterlegt, so dass Sie sich bequem von jedem Ort einloggen können. Den Einwahl-Link erhalten Sie auch noch einmal mit der Erinnerung zum Webinar.

Bitte richten Sie sich zeitlich so ein, dass Sie sich einige Minuten vor dem Start des Online-Webinars bereits im meeting-Raum befinden. Dies ist im eigenen Interesse wichtig, um eventuelle technische Probleme frühzeitig lösen zu können. Insbesondere bei der Einwahl via Telefon erfordert dies einen Moment länger.

Hören und Sehen

Gerne können Sie Ihre Audio- und Videoqualität vor dem Webinar selbständig testen. Dies erfolgt durch Anwahl des Buttons:

So können Sie auch sicherstellen, dass Sie zum Hören den korrekten Audioausgang gewählt haben, falls Sie die Lautsprecher gewechselt haben sollten (z.B. vom Headset zu einem Raum-Lautsprecher).

Während des Webinars sind alle Teilnehmer stumm geschaltet, Sie hören und sehen lediglich den Referenten nebst seiner Präsentation. Die Darstellung der Präsentation nebst dem Referenten bestimmt jeder Teilnehmer selbst anhand des von ihm genutzten Bildschirms.

Eine Webcam ist für die Teilnahme nicht erforderlich.

Fragenstellung

Ihre Fragen können Sie jederzeit stellen. Dies ist unter Nutzung der Funktion F&A (Fragen und Antworten) möglich. Öffnen Sie sich bestenfalls dieses Fenster bereits an Ihrem PC zum Webinarbeginn. Ihre Fragen sehen die anderen Teilnehmer nicht, da diese online-beantwortet werden.

Technische Voraussetzungen

Es sind keine besonderen technischen Voraussetzungen erforderlich. Sie benötigen:

  • PC oder Laptop mit einem aktuellen Browser
  • stabile Internetverbindung
  • Headset, Kopfhörer und/oder Lautsprecher – Teilnahme via Telefon ist auch möglich

Bereits vor Teilnahme können Sie die Funktionalität Ihrer Geräte testen (s. hierzu auch den oberen Abschnitt). Parallel können Sie hierfür auch die Seite von ZOOM: Funktionstest ZOOM  nutzen und können sich auch direkt auf der ZOOM-Seite zum Beitritt und Ablauf des meetings informieren unter Teilnahme am ZOOM-meeting

Die Nutzungsbedingungen von Zoom finden Sie zum Nachlesen hier: https://zoom.us/de-de/terms.html.html

Die Datenschutzbestimmungen finden Sie hier: https://zoom.us/de-de/privacy.html

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